Anreise:
Wenn man die Reise nach Kroatien antritt muss man üblicherweise zuerst Slowenien durchqueren, dies ist jedoch kein Problem da man als Österreichischer Staatsbürger ohne weiteres die Grenzen passieren darf („https://www.nijz.si/en/list-countries-crossing-national-borders-without-restrictions“).
Bei der Einreise nach Kroatien muss zuerst ein Formular ausgefüllt werden, dies kann direkt an der Grenze oder im Voraus online erledigt werden („https://entercroatia.mup.hr“). Weiteres ist man verpflichtet, sich einer epidemiologischen Kontrolle zu unterziehen.
Rückreise:
Die Rückreise nach Österreich verläuft ebenfalls vergleichsweise normal, wenn man während den letzten 14 Tagen des Auslandsaufendhalts folgende Länder nicht verlässt:
Belgien, Deutschland, Dänemark (einschließlich Färöer Inseln), Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Irland, Zypern, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.
Sollte in den letzten 14 Tagen des Auslandsaufendhalts ein Land betreten werden, welches nicht auf der Liste vorzufinden ist, so wird ein COVID-19-Test gefordert, oder es werden Quarantänemaßnahmen verhängt („https://www.bmeia.gv.at“).